Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen der Vertragsparteien.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HAAG Büroeinrichtungen GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die HAAG Büroeinrichtungen GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der HAAG Büroeinrichtungen GmbH schriftlich bestätigt wurden oder der Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist.
Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnende und von uns noch nicht angenommene Bestellung 3 Wochen nach Absendung gebunden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hierauf Rechte gegen die HAAG Büroeinrichtungen GmbH herleiten kann.

(3) Wir sind jederzeit berechtigt, die Bestellung eines Kunden ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen, insbesondere wenn ein Artikel nicht verfügbar ist oder wenn der Kunde eine Rechnung aufgrund einer früheren Lieferung unberechtigt nicht bezahlt hat.
(4) Sämtliche (Neben-) Abreden, aus denen Rechte gegen uns hergeleitet werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Vertragsinhalt

(1) Für den Umfang der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder der ausgeführte Auftrag maßgebend.

(2) Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Beschreibungen auf Websites und sonstigen Unterlagen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wir behalten uns Konstruktions- und Modelländerungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Kunden keine unzumutbaren Änderungen erfahren.

(3) Bei Ankündigungen und Preiserhöhungen durch Vorlieferanten wird nach billigem Ermessen eine neue Modell- und Preisfindung getroffen werden.

(4) Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.

(5) Bei Sonderanfertigungen für den Kunden behalten wir uns das Recht vor, die tatsächlich an uns gelieferte Waren-Menge der Sonderanfertigung an den Kunden zu liefern und zu berechnen.

§ 4 Lieferzeit

(1) Vereinbarungen über die Lieferzeit bedürfen der Schriftform. Im Zweifel ist eine Vereinbarung über die Lieferzeit als ungefährer Richtwert auszulegen. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.  Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind.

(2) Sollten wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht befreit und können vom Vertrag zurücktreten. Hierbei werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen erstatten.

§ 5 Versand

(1) Wenn nichts anderen vereinbart ist, gilt „Lieferung gegen Versandkosten bzw. Transportkosten“ – hinter die 1. verschließbare Tür. Bei Übergaben an den Kunden geht die Gefahr an den Kunden über. Eine Lieferung und/oder Montage ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird – je nach Vereinbarung und Bestätigung – berechnet.
(2) Ein Rückversand oder eine Rücknahme der bestellten Ware erfolgt kostenpflichtig.

(3) Angelieferte Sachen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. (4) Der Kunde muss sich selbst davon überzeugen, dass gekaufte Waren durch Treppenhäuser und Türen transportiert werden können. Transporte, die mit Kränen oder anderen Hebegeräten durchgeführt werden müssen, sind vom Kunden eigenverantwortlich vorzunehmen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der HAAG Büroeinrichtungen GmbH ohne Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Montagekosten werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nach Stundenaufwand abgerechnet.
 
(2) Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit zu leisten. Es gelten die Zahlungsbedingungen, welche in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden. Wurde nichts vereinbart gilt „14 Tage ohne Abzug“.
Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die HAAG Büroeinrichtungen GmbH ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

(4) Die HAAG Büroeinrichtungen GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

§ 7 Verzug

(1) Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankmäßigen Kriterien in Frage stellen, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Nachweis, der für die Kreditwürdigkeit maßgebenden Umstände gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 9 Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmen gilt: Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben

§ 9 Gewährleistungen und Garantien


(1) Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für das Rückgriffsrecht nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

(2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(3) Farbbezeichnungen und Farbabbildungen dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich. Original-Farbmuster können vor Bestellung angefordert oder in unseren Ausstellungen angesehen werden. Im Nachhinein ist eine Reklamation aufgrund von ausgewählten Farben und Oberflächen nicht mehr möglich.

§ 10 Haftung

(1) Die HAAG Büroeinrichtungen GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungshilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

(2) Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
 
Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche
Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei dem uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.

(4) Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs – und Verrichtungs-gehilfen.

§ 11 Rücktritt

(1) Die HAAG Büroeinrichtungen GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Falle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat die HAAG Büroeinrichtungen GmbH den Kunden
unverzüglich zu benachrichtigen und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.

(2) Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

(3) Will der Käufer bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 12 Bonitätsprüfung

Der Kunden willigt darin ein, dass wir ihm Rahmen der Vertragsbegründung, Abwicklung und während der laufenden Geschäftsbeziehung Bonitätseinkünfte über ihn einholen. Hierzu übermitteln wir die zur Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform und/oder an die Schufa und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags-verhältnisses.
Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlicher anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 13 Datenschutz
Die Parteien sind berechtigt, die Daten des jeweils anderen sowie des einzelnen Vertragsverhältnisses unter Beachtung der jeweils gültigen Vorschriften des Datenschutzes zu erfassen und zu speichern und zu verarbeiten.

§ 14 Abtretung

Wir können Rechte und Pflichten aus geschlossenen Verträgen mit dem Kunden ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen den uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 15 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
Der Kunden darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegen Ansprüche von uns aufrechnen. Entsprechendes gilt für Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

§ 16 Allgemeine Bestimmungen/Salvatorische Klausel/ Erfüllungsort und Gerichtsstand (nur gültig für Unternehmer)

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt.

(2) Soweit die Parteien in diesem Vertrag untereinander Ansprüche und Rechte abgetreten haben, nimmt jede Partei die jeweilige Abtretung der anderen ein.

(3) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen; nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

(5) Erfüllungsort ist Regensburg. Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten - auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse – Regensburg als Gerichtsstand vereinbart.
Die  Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Regensburg, 22.03.2019

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